Vor der Therapie
Für die physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung vom praktischen Arzt oder Facharzt. Diese sollten Sie von ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Die Bewilligung kann per Fax, per Telefon oder persönlich eingeholgt werden. Abhänig von der jeweiligen Krankenkasse werden bis zu 50% von den Behandlungskosten rückvergütet. Weiters könnnen Sie eine Kopie der Rechnung bei einer eventuell bestehenden privaten Zusatzversicherung geltend machen.